Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets & Co. Antragsverfahren für Härtefallfonds läuft bis 20. Oktober 2023
Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung eine Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger verständigt (u.a. Öl und Pellets). Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Dazu hat das BMWK auch die notwendigen Referenzwerte bekannt gegeben. Thüringen hat sich einem Länderverbund von 13 Ländern für eine gemeinsame Antragsplattform angeschlossen.
Die Antragsplattform für Thüringen steht seit dem 8. Mai 2023 zur Verfügung. Sie finden hier Fragen und Antworten zur Einigung, zu den Referenzwerten und zur Antragsplattform.
Für die Weiterleitung zur Antragsplattform bitte hier klicken.