Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets & Co. Antragsverfahren für Härtefallfonds läuft bis 20. Oktober 2023

Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung eine Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger verständigt (u.a. Öl und Pellets). Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Dazu hat das BMWK auch die notwendigen Referenzwerte bekannt gegeben. Thüringen hat sich einem Länderverbund von 13 Ländern für eine gemeinsame Antragsplattform angeschlossen.

Die Antragsplattform für Thüringen steht seit dem 8. Mai 2023 zur Verfügung. Sie finden hier Fragen und Antworten zur Einigung, zu den Referenzwerten und zur Antragsplattform.

Für die Weiterleitung zur Antragsplattform bitte hier klicken.

Hinweise zu den Öffnungszeiten der Verwaltung

Während der Corona-Situation wurde deutlich, dass sich zur Steuerung des Besucherverkehrs die vorherige telefonische Terminvereinbarung bewährt hat, aber auch viele Anliegen ohne persönliches Erscheinen im Gemeindeamt erledigt werden können.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung bzw. zur Klärung Ihrer Anliegen vorzugsweise den Kontakt zu den Mitarbeiter/innen der Verwaltung per Telefon oder E-Mail. Eine Übersicht der Ämterstruktur mit den jeweiligen Kontaktdaten finden Sie HIER.

Für Anliegen im Standesamt ist generell vorab telefonisch ein Termin unter der Rufnummer 03671 6731-19 zu vereinbaren.

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