Standesamt

Zimmer
206

Frau Liebmann
Vertretung:
Frau Neubauer
Frau Wende

Aufgaben

  • Ausstellen von Personenstandsurkunden
  • Eheschließungen
  • Sterbefälle
  • Geburten
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Kirchenaustritte
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Namensänderungen
  • Weiterführung Altregister

Da auch Trauungen während der Öffnungszeiten stattfinden, bittet das Standsamt um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der oben angegebenen Telefonnummer.

 

Kirchenaustritt

In Thüringen sind alle Mitglieder einer evangelischen Landeskirche und der römisch-katholischen Kirche, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben, kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuerpflicht endet durch den Tod oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären.
Der Kirchenaustritt kann im Standesamt nur persönlich erfolgen. Die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt automatisch, nachdem das Standesamt die zuständige Meldebehörde über die Austrittserklärung benachrichtigt hat.

Für die Austrittserklärung fallen Gebühren in Höhe von 30,00 € an.
Benötigte Unterlagen: Personalausweis, ggf. Eheurkunde

 

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden erhalten auf Antrag die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen für den Erhalt von Personenstandsurkunden ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Im Standesamt können Sie folgende Urkunden anfordern:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden

Voraussetzung ist, dass der Personenstandsfall in der Gemeinde Unterwellenborn bzw. einem der jetzigen Ortsteile der Gemeinde Unterwellenborn beurkundet wurde.

Bitte nutzen Sie zur Beantragung der Urkunden den Link Online-Dienste. Außerdem können Urkunden durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten (bitte vorab einen Termin vereinbaren), schriftlich oder per E-Mail (standesamt@unterwellenborn.de) angefordert werden. Bei Urkundenanforderungen die schriftlich oder per E-Mail übersandt werden, muss als Anhang eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers beigefügt werden.

 

Eheschließungen

In den Räumen der LEG, Am Wasserlauf 3, wurde ein schönes und romantisches Trauzimmer geschaffen, in dem sich verliebte Paare das „Ja-Wort“ geben können. Es wurde im Jahr 2011 neu renoviert und bekam durch eine einheimische Künstlerin eine schöne Skulptur. Bis zu 20 Gäste finden in unserem Trauzimmer Platz.
Als besonderes Highlight bietet die Gemeinde Unterwellenborn Trauungen an Bord eines Fahrgastschiffes auf dem Hohenwartestausee an. Informationen dazu finden Sie hier.

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Standesamtsbezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten also eine Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, erfragen Sie am besten telefonisch oder per E-Mail unter den oben genannten Kontaktinformationen.

K. Liebmann
Leiterin des Standesamtes