Das Führungszeugnis in nur 6 Schritten online beantragen, schnell und einfach von zu Hause.
Serviceportal Thüringen
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen. Beachten Sie bitte, dass derzeit noch nicht für alle Kommunen Ergebnisse erzielt werden. Das Angebot wird ständig weiter ausgebaut.
Zum 01.01.2020 hat das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) das seit 2012 geltende Informationsfreiheitsgesetz abgelöst. Leitlinie für das Handeln der Verwaltung ist die Öffentlichkeit, nach der Informationen grundsätzlich offen und transparent jedem zugänglich sind.
Das Gesetz soll unter Wahrung schutzwürdiger Belange die Transparenz der Verwaltung vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft fördern. Die proaktive Bereitstellung von Daten befördert auch die Möglichkeiten, diese zum Zwecke der Bereitstellung neuer Anwendungen, Dienste und Dienstleistungen weiterzuverwenden.
Mit dem Landesrecht Thüringen stellt der Freistaat Thüringen interessierten Nutzerinnen und Nutzern des Serviceportals Thüringen geltende Gesetze und Verordnungen sowie Entscheidungen thüringischer Gerichte zur Recherche bereit.
Sie haben Zugriff auf
- die konsolidierten Fassungen aller geltenden Gesetze u. Rechtsverordnungen Thüringens sowie auf den historischen Bestand ab dem Jahr 2010,
- die konsolidierten Fassungen aller geltenden thüringischen Verwaltungsvorschriften sowie auf
- alle Entscheidungen thüringischer Gerichte ab dem 01.01.2010, soweit sie von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen werden.
Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auf die Bundesgesetze zuzugreifen.
Einwohnermeldeamt
Führungszeugnis beantragen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Personalausweis
Mit Ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich im Alltag einfach und sicher aus – egal ob im Bürgeramt, in der Bank, am Empfang eines Hotels oder im Internet.
Auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erhalten Sie alle Informationen zum neuen Personalausweis und seiner Verwendung.