Veröffentlichung Lärmkartierung 2022

Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden die EU-Umgebungslärmrichtlinie "Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" und die Vorgaben des §47d BImSchG. Hier erhalten Sie Informationen zur Umsetzung in der Gemeinde Unterwellenborn.

Information über den Abschluss der Lärmkartierung 2022

Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde die durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen in Thüringen verursachte Lärmsituation kartiert.

Federführend durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) wurden ggf. betroffene Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich sind Dauerschallpegel ab 55dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDen) von 00:00-24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00-06:00 Uhr.

Die aktuelle Lärmkarte ist auf der Internetseite des TLUBN unter:
https://antares.thueringen.de/cadenza/q/7KQW0ADOtCOHtHyroQcuHu
veröffentlicht.

Abbildung: Tag/Abend/Nacht-Lärmindex  (LDen) -  Gemeinde Unterwellenborn  (c) TLUBN 2022