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Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.
Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung: Unterwellenborn
Flur: 0 Flurstück/e: 389, 1375/1
Die Fortführungsnachweise können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaberin grundstücksgleicher Rechte
vom 29.07.2024 bis 28.08.2024
in der Zeit von Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr
Mo bis Do 13:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
in den Räumen des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung
die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben.
Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Im Auftrag
Maren Kruschwitz
Referatsbereichsleiterin
Datenführung