Jahresrechnungen 2020 und 2021 der Gemeinde Unterwellenborn

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 der Gemeinde Unterwellenborn geprüft. Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 08.05.2024 mit Beschluss 12/33/GR/24 die Jahresrechnung 2020 und mit Beschluss 14/33/GR/24 die Jahresrechnung 2021 festgestellt und mit den Beschlüssen 13/33/GR/24 und 15/33/GR/24 die Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2020, 2021 beschlossen.
Die festgestellten Jahresrechnungen 2020, 2021 mit ihren Anlagen, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die v. g. Beschlüsse liegen zwei Wochen lang in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Str. 19, 07333 Unterwellenborn, Zimmer 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus und stehen bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Unterwellenborn, den 12.06.2024      

A. Gölitzer
Bürgermeister