Beschlüsse der 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterwellenborn am 02.09.2026
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1. |
Beschluss-Nr.: 1/18/GR/2026 |
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Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterwellenborn vom 17.06.2026 (öffentlicher Teil) |
Vorlagentext:
Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Unterwellenborn genehmigen die Niederschrift der x. Sitzung vom xx (öffentlicher Teil).
Ja 18 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
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2. |
Beschluss-Nr.: 2/18/GR/2026 |
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Vergabe der Bauleistung zu den Beschattungsarbeiten für das Projekt „PV-Anlage sowie Außenbeschattung für Haus der Gemeinde“ |
Vorlagentext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn beschließt die Vergabe der Bauleistung zu den Beschattungsarbeiten für das Projekt „PV-Anlage sowie Außenbeschattung für Haus der Gemeinde“, auf der Grundlage des Vergabevermerkes vom 10.08.2026 an die Firma:
Heiko Barall Raumausstattung Sonnenschutz
An den Bachwiesen 6
07333 Unterwellenborn
mit einer Auftragssumme in Höhe von 183.086,53 € brutto.
Ja 18 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
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3. |
Beschluss-Nr.: 3/18/GR/2026 |
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Aufstellungsbeschluss zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das PV-Vorhaben Röblitz |
Vorlagentext:
Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Unterwellenborn beschließen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Flurstücken 205/7 und 203 in der Flur 0 der Gemarkung Röblitz, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Ja 5 Nein 11 Enthaltung 2 Befangen 0
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4. |
Beschluss-Nr.: 4/18/GR/2026 |
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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nummer 3/29/GR/23 vom 04.10.2023 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage auf Teilen der Feldfläche zwischen Könitz und der Verbindungsstraße von Unterwellenborn nach Kamsdorf gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes |
Vorlagentext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hebt den Beschluss-Nr.: 3/29/GR/23 vom 04.10.2023 „Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage auf Teilen der Feldfläche zwischen Könitz und der Verbindungsstraße von Unterwellenborn nach Kamsdorf sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes“ auf.
Ja 9 Nein 9 Enthaltung 0 Befangen 0
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5. |
Beschluss-Nr.: 5/18/GR/2026 |
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Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses an die STEINKREIS Stiftung für Europäische Industriekultur, Raumentwicklung und Gemeinschaft zur Unterstützung der Aufbauphase im Haushaltsjahr 2026 |
Vorlagentext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn beschließt, der STEINKREIS Stiftung für Europäische Industriekultur, Raumentwicklung und Gemeinschaft zur Unterstützung ihrer Aufbau- und Vernetzungsarbeit im Haushaltsjahr 2026 einen einmaligen außerordentlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden für die im Antrag vom 30. Juli 2026 dargestellten Maßnahmen und Kosten der Aufbauphase. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Auszahlung des Zuschusses erforderlichen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Schritte vorzunehmen.
Ja 10 Nein 8 Enthaltung 0 Befangen 0
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1. |
Beschluss-Nr.: 1/18/GR/2026 |
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Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterwellenborn vom 17.06.2026 (öffentlicher Teil) |
Vorlagentext:
Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Unterwellenborn genehmigen die Niederschrift der x. Sitzung vom xx (öffentlicher Teil).
Ja 18 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
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2. |
Beschluss-Nr.: 2/18/GR/2026 |
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Vergabe der Bauleistung zu den Beschattungsarbeiten für das Projekt „PV-Anlage sowie Außenbeschattung für Haus der Gemeinde“ |
Vorlagentext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn beschließt die Vergabe der Bauleistung zu den Beschattungsarbeiten für das Projekt „PV-Anlage sowie Außenbeschattung für Haus der Gemeinde“, auf der Grundlage des Vergabevermerkes vom 10.08.2026 an die Firma:
Heiko Barall Raumausstattung Sonnenschutz
An den Bachwiesen 6
07333 Unterwellenborn
mit einer Auftragssumme in Höhe von 183.086,53 € brutto.
Ja 18 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
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3. |
Beschluss-Nr.: 3/18/GR/2026 |
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Aufstellungsbeschluss zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das PV-Vorhaben Röblitz |
Vorlagentext:
Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Unterwellenborn beschließen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Flurstücken 205/7 und 203 in der Flur 0 der Gemarkung Röblitz, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Ja 5 Nein 11 Enthaltung 2 Befangen 0
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4. |
Beschluss-Nr.: 4/18/GR/2026 |
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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nummer 3/29/GR/23 vom 04.10.2023 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage auf Teilen der Feldfläche zwischen Könitz und der Verbindungsstraße von Unterwellenborn nach Kamsdorf gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes |
Vorlagentext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hebt den Beschluss-Nr.: 3/29/GR/23 vom 04.10.2023 „Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage auf Teilen der Feldfläche zwischen Könitz und der Verbindungsstraße von Unterwellenborn nach Kamsdorf sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes“ auf.
Ja 9 Nein 9 Enthaltung 0 Befangen 0
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5. |
Beschluss-Nr.: 5/18/GR/2026 |
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Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses an die STEINKREIS Stiftung für Europäische Industriekultur, Raumentwicklung und Gemeinschaft zur Unterstützung der Aufbauphase im Haushaltsjahr 2026 |
Vorlagentext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn beschließt, der STEINKREIS Stiftung für Europäische Industriekultur, Raumentwicklung und Gemeinschaft zur Unterstützung ihrer Aufbau- und Vernetzungsarbeit im Haushaltsjahr 2026 einen einmaligen außerordentlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden für die im Antrag vom 30. Juli 2026 dargestellten Maßnahmen und Kosten der Aufbauphase. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Auszahlung des Zuschusses erforderlichen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Schritte vorzunehmen.
Ja 10 Nein 8 Enthaltung 0 Befangen 0