Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Unterwellenborn

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat am 23.02.2022 mit Beschluss-Nr. 5/17/GR/22 die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Flächennutzungspläne der Ortsteile Könitz, Birkigt, Goßwitz mit Bucha nicht mehr anzuwenden.
Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen bis zum Jahr 2040 darzustellen. Dabei sollen die Vorgaben übergeordneter Planungen und die Anforderungen der Fachbehörden mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde in Ausgleich gebracht werden.
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
In seiner Sitzung am 02. April 2025 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Beschluss-Nr. 2/8/GR/25 gebilligt und die Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und insbesondere über die Auswirkungen der Planung informiert werden.
Der vorliegende Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlagen sowie dem Umweltbericht mit Stand März 2025 wird im Zeitraum vom 28. April bis einschließlich 27. Juni 2025 hier veröffentlicht und liegt in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Bauverwaltung, Ernst-Thälmann-Str. 19, 07333 Unterwellenborn während der Dienstzeiten
 
Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.45 Uhr
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
 
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung.
 
Außerhalb dieser Zeiten kann ein Termin unter 03671 / 67 31 32 telefonisch vereinbart werden.
 
Stellungnahmen können während der oben benannten Frist in Textform oder während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn zur Niederschrift abgegeben werden. Vorzugsweise senden Sie Ihre Stellungnahme jedoch an sre@leg-thueringen.de.
Nicht fristgerecht bis zum 27. Juni 2025 abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
 
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nach § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
 
Fachplanungen, Gutachten, Studien
- Vorentwurf Umweltbericht; LEG Stand: März 2025
 
Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen wird nach Abschluss des Verfahrens nach § 1 Abs.7 BauGB mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers ist somit erforderlich. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
 
08.04.2024
gez. A. Gölitzer
Bürgermeister