Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage" auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes Unterwellenborn

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes an der Unterwellenborner Straße gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 2/30/GR/23).

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes an der Unterwellenborner Straße gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 2/30/GR/23).

Übersichtsplan nicht maßstabsgerecht


Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Unterwellenborn, den 11.12.2023

Wende
Bürgermeisterin