Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer für Gemeinde Unterwellenborn für das Jahr 2023
Die Höhe der Steuersätze für Hunde ergibt sich aus § 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Unterwellenborn vom 24.07.2019. In dieser Satzung wurden folgende jährliche Steuersätze festgesetzt:
- für den Ersthund 40,00 EUR
- für den Zweithund 60,00 EUR
- für jeden weiteren Hund 80,00 EUR
- für den ersten gefährlichen Hund 400,00 EUR
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 400,00 EUR.
Die Hundesteuer 2023 ist wie folgt fällig: zum 15. Mai und 15. November zu je einer Hälfte der Jahressteuer.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzungen treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn einzulegen. Die Frist beginnt am Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Soweit eine Einzugsermächtigung mittels SEPA-Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge von Ihrem Konto zu den jeweiligen Terminen im Lastschriftverfahren eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, haben Ihre Steuern unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto bei der
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE28 8305 0303 0000 0001 59
BIC: HELADEF1SAR
zu überweisen.
Finanzverwaltung
Gemeindeverwaltung Unterwellenborn
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