Bekanntmachungen

Beschlüsse der 25. Sitzung des Haupt- und Finanz-Ausschusses der Gemeinde Unterwellenborn am 06.12.2023

Artikel lesen
Bekanntmachungen

Beschlüsse der 30. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterwellenborn am 29.11.2023

Artikel lesen
Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage" auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes Unterwellenborn

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes an der Unterwellenborner Straße gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 2/30/GR/23).

 

 

Artikel lesen
Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Vorbereitung der Planungen für das Vorhaben: B 281, Ortsumgehung Rockendorf und Krölpa

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
 
Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit o. a. Vorhaben durchzuführen. Um die Planungen vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.02.2024 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
 
Baugrunduntersuchungen, Vermessungsarbeiten
 
Folgende Gemarkungen, Fluren und Flurstücke der Gemeinde Unterwellenborn sind betroffen:
Gemarkung Flur Flurstücke
Lausnitz b. Pößneck 0 94
Lausnitz b. Pößneck 0 98/4
Lausnitz b. Pößneck 0 100
Lausnitz b. Pößneck 0 86/7
Lausnitz b. Pößneck 0 85

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige, durch diese Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
 
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Enteignungsbehörde des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
 
Hinweis: Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Bau und Verkehr,
Hallesche Straße 15, 99085 Erfurt einzulegen.
 
Erfurt, den 21.11.2023
 
gez. Hans-Karl Rippel
Präsident

 

Artikel lesen
Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage“

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage auf Teilen der Feldfläche zwischen Könitz und Verbindungstraße von Unterwellenborn nach Kamsdorf gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 3/29/GR/23).

Übersichtsplan nicht maßstabsgerecht


Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.


Unterwellenborn, den 11.12.2023

Wende
Bürgermeisterin

Artikel lesen