Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage" auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes Unterwellenborn

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“ auf der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes an der Unterwellenborner Straße gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 2/30/GR/23).

 

 

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Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Vorbereitung der Planungen für das Vorhaben: B 281, Ortsumgehung Rockendorf und Krölpa

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
 
Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit o. a. Vorhaben durchzuführen. Um die Planungen vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.02.2024 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
 
Baugrunduntersuchungen, Vermessungsarbeiten
 
Folgende Gemarkungen, Fluren und Flurstücke der Gemeinde Unterwellenborn sind betroffen:
Gemarkung Flur Flurstücke
Lausnitz b. Pößneck 0 94
Lausnitz b. Pößneck 0 98/4
Lausnitz b. Pößneck 0 100
Lausnitz b. Pößneck 0 86/7
Lausnitz b. Pößneck 0 85

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige, durch diese Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
 
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Enteignungsbehörde des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
 
Hinweis: Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Bau und Verkehr,
Hallesche Straße 15, 99085 Erfurt einzulegen.
 
Erfurt, den 21.11.2023
 
gez. Hans-Karl Rippel
Präsident

 

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Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage“

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 beschlossen, für den in der Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage auf Teilen der Feldfläche zwischen Könitz und Verbindungstraße von Unterwellenborn nach Kamsdorf gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Beschluss Nr. 3/29/GR/23).

Übersichtsplan nicht maßstabsgerecht


Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.


Unterwellenborn, den 11.12.2023

Wende
Bürgermeisterin

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Bekanntmachungen

Beschlüsse der 23. Sitzung des Haupt- und Finanz-Ausschusses der Gemeinde Unterwellenborn am 25.07.2023

Bekanntmachungen

Bestätigung der Erfüllung der Nebenbestimmungen zum Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Goßwitz“

Öffentliche Bekanntmachung

Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt genehmigte am 13.03.2023 den Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Goßwitz“ mit Nebenbestimmungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn trat den Nebenbestimmungen am 26.04.2023 unter der Beschluss-Nr.: 7/26/GR/23 bei.
Die enthaltenen Nebenbestimmungen sind durch die Einarbeitung in die Satzungsunterlagen und durch den Beitrittsbeschluss des Gemeinderates mit Schreiben des Landratsamtes vom 16.05.2023 als erfüllt angesehen. Gemäß § 10 BauGB tritt mit der Veröffentlichung der Genehmigung, der Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaikanlage im OT Goßwitz“ in Rechtskraft.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Die Frist für die Geltendmachung von Vorschriften gem. § 215 BauGB beträgt ein Jahr, beginnend mit der Bekanntmachung dieser Satzung.

Der Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht liegt im Bauamt der Gemeinde Unterwellenborn zu jedermanns Einsicht aus. Des Weiteren ist der Bebauungsplan auf der Website der Gemeinde Unterwellenborn, unter der Internetadresse www.unterwellenborn.de abrufbar.

Unterwellenborn, den 30.05.2023

Wende
Bürgermeisterin                                               

 

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