Bekanntmachung über die Vorbereitung der Planungen für das Vorhaben: B 281, Ortsumgehung Rockendorf und Krölpa
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit o. a. Vorhaben durchzuführen. Um die Planungen vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.02.2024 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
Baugrunduntersuchungen, Vermessungsarbeiten
Folgende Gemarkungen, Fluren und Flurstücke der Gemeinde Unterwellenborn sind betroffen:
Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
Lausnitz b. Pößneck |
0 |
94 |
Lausnitz b. Pößneck |
0 |
98/4 |
Lausnitz b. Pößneck |
0 |
100 |
Lausnitz b. Pößneck |
0 |
86/7 |
Lausnitz b. Pößneck |
0 |
85 |
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige, durch diese Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Enteignungsbehörde des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Hinweis: Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Bau und Verkehr,
Hallesche Straße 15, 99085 Erfurt einzulegen.
Erfurt, den 21.11.2023
gez. Hans-Karl Rippel
Präsident
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