Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer in Unterwellenborn für das Jahr 2024
Die in der Gemeinde Unterwellenborn festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer A und B haben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2023 nicht geändert und sind weiterhin für das Kalenderjahr 2024 gültig.
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