Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert gegen das Grundgesetz verstößt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Die Einheitswerte stammen aus dem Jahr 1935 (in den neuen Bundesländern) bzw. aus dem Jahr 1964 (in den alten Bundesländern). Die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wird durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartiger Grundbesitz wird unterschiedlich behandelt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter grundsteuer.thueringen.de. Darüber hinaus erhalten alle Eigentümer von Grundbesitz in Thüringen bis Ende Mai ein Informationsschreiben von der Finanzverwaltung. Allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform können von Montag bis Freitag ab 8 Uhr an die landesweite Telefonhotline zur Grundsteuerreform unter 0361 573611800 gerichtet werden.
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