Ihre Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie heute zum weiteren Ablauf Ihrer Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 informieren.

Zum 20.02.2025 wurden dreiviertel aller Grundsteuerbescheide durch das zuständige Steuerfachamt veranlagt und versendet. Das bedeutet, dass bisher noch nicht alle Bürgerinnen und Bürger zum jetzigem Zeitpunkt einen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Unterwellenborn erhalten haben. Die noch offenen Grundsteuermessbescheide werden in nächsten Wochen durch die Gemeinde Unterwellenborn weiter abgearbeitet und versendet, daher bitten wir von Anfragen abzusehen.

Die Grundsteuer für das Jahr 2025 ist wie folgt fällig:

  1. Zum März, 15. Mai, 15. August, 15. November zu je einem Viertel der Jahressteuer, soweit nicht Nr. 2,3 oder 4 Anwendung finden,
  2. am 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt,
  3. am März und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt,
  4. am 01.07. mit dem Jahresbetrag, wenn von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG (Jahreszahlung) Gebrauch gemacht worden ist.

SEPA-BASIS-LASTSCHRIFTMANDAT

Wenn ein SEPA-Lastschriftmandat gegenüber der Gemeinde Unterwellenborn erteilt wurde, erfolgt der erste Lastschrifteneinzug zum 24. März 2025 und die weiteren Fälligkeiten wie oben genannt. Die bereits erteilten SEPA-Mandate behalten ihre Gültigkeit. Im Grundsteuerbescheid wird ersichtlich, ob bereits ein SEPA-Mandat erteilt ist oder Sie die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit zur Erteilung eines neuen SEPA-Mandats nutzen möchten.

DAUERAUFTRÄGE

Bitte beachten Sie, dass bereits bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank an die Höhe Ihrer neuen Grundsteuerbeträge angepasst werden müssen.

Bereits gezahlte Grundsteuern wurden mit den neuen Grundsteuerbeträgen durch die Gemeindekasse verrechnet. Hierzu haben alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger einen Kontoauszug oder im Grundsteuerbescheid die Informationen zur Verrechnung durch die Gemeinde Unterwellenborn erhalten. Sollten dazu offene Fragen bestehen, können Sie sich gern telefonisch in der Gemeindekasse unter der Telefon-Nr. 03671 6731-28 melden.

Läuft derzeit ein Einspruchsverfahren beim zuständigen Finanzamt Pößneck gegen den Grundsteuermessbescheid, wird darauf hingewiesen, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet und keinen Zahlungsaufschub duldet. Die Grundsteuer muss zunächst gezahlt werden. Änderungen zur Grundsteuer können bis zu vier Jahre rückwirkend vorgenommen werden. Die Gemeinde Unterwellenborn ist grundsätzlich an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden.

Die derzeitigen aktuellen Hebesätze betragen für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) 271 % und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) 340 %.

Ihre Finanzverwaltung