Der Reisepass wird teurer, der Kinderreisepass abgeschafft

Der maximal 12 Monate gültige Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Das Einwohnermeldeamt stellt dementsprechend nur noch bis Ende 2023 neue Kinderreisepässe aus, bzw. verlängert oder aktualisiert bereits vorhandene Dokumente. Ab 01.01.2024 werden für Kinder normale Reisepässe oder Personalausweise mit Chip ausgestellt, die eine Gültigkeit von 6 Jahren haben. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Warum ist ab dem 01.01.2024 keine Neuausstellung von Kinderreisepässen mehr möglich?

Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Neu ausgestellte Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen mit Chip ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, haben gegenüber dem Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen, wenn die Ausweise mehrere Jahre gültig sein sollen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass erforderlich. Die Beantragung der Dokumente sollte rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen, da die Produktionszeit beim Personalausweis ca. 3 Wochen und beim Reisepass ca. 4 Wochen beträgt. In stark frequentierten Zeiten muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Warum wird der Reisepass für über 24-Jährige teurer?

Das Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen soll mit seinen Verwaltungsabläufen modernisiert werden. Zum 1. Januar 2024 treten daher einige Neuerungen in Kraft, darunter wird u.a. die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Die Reisepass-Gebühr für Personen unter 24 Jahren ist davon nicht betroffen. Diese beträgt weiterhin 37,50 Euro.