Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

Bevor Jugendliche unter 18 Jahren in einen Job starten oder eine Ausbildung beginnen können, müssen sie gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung nachweisen. Durch diese Untersuchung soll festgestellt werden, ob die Jugendlichen den Anforderungen der angestrebten Tätigkeit körperlich gewachsen sind.

Der sogenannte Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für diesen Arztbesuch musste bisher in Papierform beim Einwohnermeldeamt beantragt und abgeholt werden. Seit Anfang 2025 wird dieses Verfahren vereinfacht als Online-Service zur Verfügung gestellt.

Unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ kann die Beantragung unkompliziert per Webanwendung mit dem Smartphone oder Tablet erfolgen. Den individuellen Untersuchungsberechtigungsschein einschließlich einer thüringenspezifischen Identifikationsnummer (UBS-ID) erhalten Sie direkt auf Ihr Smartphone oder Tablet.

Voraussetzung für die digitale Beantragung ist, dass die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert und die AusweisApp2 vorhanden ist.

Die UBS-ID wird anschließend in der Arztpraxis vorgelegt. Diese wiederum stellt nach der Untersuchung eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.

Zuständig für die Überwachung des Arbeitsschutzes und damit die Organisation des Verfahrens ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Unter verbraucherschutz.thueringen.de/ubs erhalten Sie weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins.


Einwohnermeldeamt