Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Saalfeld, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld
Tel.: 0361 57 4168-0, E-Mail: poststelle.saalfeld@tlbg.thueringen.de, Unser Zeichen: 56000522
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.
Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung: Könitz
Flur: 2 Flurstück: 282/2, 338/5
Flur: 4 Flurstück: 620/517
Flur: 6 Flurstück: 624
Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte vom
03.02.2023 bis 02.03.2023
in der Zeit von
Mo bis Fr 08.00-12.00 Uhr
Mo bis Do 13.00-15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
in den Räumen des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Im Auftrag
gez.
Maren Kruschwitz
Referatsbereichsleiterin Datenführung