Haushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Unterwellenborn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.714.952,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.355.792,00 EUR ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 405.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und wirtschaftlichen Betriebe 271 v. H. (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke 340 v. H. (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer 355 v. H.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von 1.800.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Gemeinde Unterwellenborn, den 24.02.2021
Andrea Wende
Bürgermeisterin
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt 4 Wochen nach ihrer Veröffentlichung, während der Geschäftszeiten der Gemeinde Unterwellenborn, in der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme aus.