Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023
Gemeinde Unterwellenborn (Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt)
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis 13.06.2023 während der Dienstzeiten:
Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.45 Uhr
Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.45 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn, Zimmer 222 zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Wende
Bürgermeisterin